Antragspflicht bis Ende April ausgesetzt
Insolvenzen gehen zurück: Das macht keinen Sinn – und zeigt die Gefahren.
Die Koalition drückt in der Coronakrise bei an sich fälligen Insolvenzen ein Auge zu und setzt die Pflicht, Insolvenzen anzumelden, weitgehend aus. Die Insolvenzverwalter sehen eine ständig steigende „Bugwelle“ von Pleiten auf das Land zukommen. Banken haben ihre Risikovorsorge massiv erhöht. Doch niemand traut sich, das Thema anzupacken.
Im Berliner Justizministerium gibt es derzeit eine Daueraufgabe: Es geht um die Lösung für die Folgen einer Insolvenzwelle, die Corona-bedingt über Deutschland hereinbrechen könnte. Das Problem: Die Corona-Hilfen für Unternehmen haben dazu geführt, dass eine große Zahl von Firmen, die längst überschuldet sind, keinen Insolvenzantrag stellen mussten.
Die Große Koalition hatte eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zunächst bis September letzten Jahres beschlossen und sie dann wegen der anhaltenden Pandemielage Schritt für Schritt verlängert. Im Moment gilt sie bis Ende April. Eine weitere Verlängerung möglicherweise über die Bundestagswahl im September ist derzeit nicht ausgeschlossen. Zwar plant das Justizministerium keine weitere Aussetzung, wie ein Sprecher bestätigte. Aber die letzten Verlängerungen – sie kamen auch nicht aus dem Ministerium selbst, sondern wurden von Parlamentariern initiiert.
Insolvenzgeschehen aktuell kein Seismograph der ökonomischen Entwicklung mehr
Schon jetzt allerdings stauen sich die nicht gestellten Insolvenzanträge. Dies wird bei einem Vergleich der Zahlen deutlich sichtbar. Laut Verband der Insolvenzverwalter zeichnet sich ab, dass trotz des Wirtschaftseinbruchs auch zu Beginn dieses Jahres deutlich weniger Insolvenzen beantragt wurden als im Vorjahreszeitraum, in dem Corona noch kein Thema gewesen war. Die Rede ist von einem Rückgang um 34 Prozent im Januar. „Das zeigt deutlich die staatlichen Eingriffe in das Insolvenzgeschehen“, sagt Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands. „Das Insolvenzgeschehen als Seismograph der ökonomischen Entwicklung hat sich damit von der tatsächlichen Situation der deutschen Unternehmen entkoppelt“, heißt es dazu vom Inkasso-Unternehmen Creditreform, das regelmäßig die Insolvenzen in Deutschland analysiert.
Der Verdacht liegt somit nahe, dass die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen teilweise das Gegenteil von dem bewirken, was eigentlich passieren sollte. Der vorübergehende Stopp der Insolvenzantragspflicht sollte einen akuten Anstieg der Pleiten, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, verhindern und die Insolvenzzahlen stabil halten. „Tatsächlich aber zeigt der Rückgang der Insolvenzen, dass auch solche Unternehmen vorläufig der Insolvenz entgangen sind, die – hätte es die Viruskrise nicht gegeben – den Gang zum Insolvenzgericht angetreten hätten“, analysiert Creditreform. Es entstehen Zombiefirmen.
Wolfgang Weber-Thedy, der als Berater Unternehmen in Insolvenzen begleitet und beispielsweise beim ersten Konkurs von Karstadt mit im Boot war, zählt auf: Erstens würden durch die Aufhebung der Insolvenzantragspflicht sämtliche „Errungenschaften“ des modernen Insolvenzrechts weitgehend außer Kraft gesetzt. Er spricht damit Instrumente wie die Insolvenz in Eigenverwaltung oder das sogenannte Schutzschirmverfahren an, die helfen, angeschlagene Unternehmen zu sanieren.
„Eine Verlängerung der Situation ist politisch verantwortungslos“
Und zweitens befürchtet auch Weber-Thedy eine „Bugwelle“: Wenn Insolvenzen weiter aufgeschoben würden und Unternehmen weiter Kredite ohne Aussicht auf Rückzahlung aufnehmen, komme es irgendwann zu einer Situation, die nicht mehr beherrschbar sei. Das Außerkraftsetzen der Insolvenzantragspflicht sei wirtschaftsfeindlich und kontraproduktiv. „Eine Verlängerung der Situation ist politisch verantwortungslos“, meint er.
Die Koalition in Berlin zeigt sich davon weitgehend unbeeindruckt. Immerhin hat sie inzwischen die Aussetzung der Antragspflicht ein Stück weit eingeschränkt. Sie soll, so heißt es von der Bundesregierung, nur noch den Schuldnern zugutekommen, „die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht“. Voraussetzung sei grundsätzlich, dass die Hilfe bis zum 28. Februar 2021 beantragt worden sei und die Hilfeleistung zur „Beseitigung der Insolvenzreife geeignet“ sei.
Im Klartext heißt das: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt nur, wenn die Krise des Unternehmens pandemiebedingt ist und mit einer Auszahlung der Hilfen zu rechnen sei. Durch die Staatshilfe müsse eine Überlebenschance für das Unternehmen bestehen.
Dass vor diesem Hintergrund nicht jede Insolvenz verhindert wird, beweist aktuell die Bremer Greensill-Bank: Sie musste trotz der verlängerten Aussetzung der Antragspflicht in dieser Woche beim Amtsgericht Insolvenz anmelden.